Betreff
Erneute Behandlung des Einvernehmens der Stadt gem. § 36 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB (Außenbereich nicht priviligiert) für die Nutzungsänderung für die Ergänzung des Vereinsgeländes des Bundes für freie Lebensgestaltung Stuttgart e. V. durch ein Bogensportgelände (wechselseitige Nutzung), nachträgliche Genehmigung der bereits vorhandenen Umzäunung, Winnenden-Bikrmannsweiler
- Antrag der FDP-Fraktion vom 15.10.2019
Vorlage
234/2019
Art
Baurechtsangelegenheiten